Die öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen in Berlin werden durch das Grünanlagengesetz vom 24. November 1997 geschützt. Die Mehrzahl der Berliner Grün- und Erholungsanlagen sind gewidmet und vor Ort durch das sogenannte Tulpenschild gekennzeichnet.
Geschützte Grünanlage in Berlin
Tulpenschild, dass die Berliner Grün- und Erholungsanlagen kennzeichnet.